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Die Vereinbarung der Zuständigkeiten

 
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Nach dem Prinzip der durch das "Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch" (ABGB) zugesicherten Privatautonomie kann jedes Rechtssubjekt (natürliche oder juristische Person) gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit Verträge nach seinen Belieben gestalten. Diese individuelle Vertragsgestaltung umfasst die Inhaltsfreiheit, die Abschlussfreiheit, die Formfreiheit und die Endigungsfreiheit. Dazu muss jedoch der jeweilige Vertragspartner einverstanden sein, denn auch er genießt Privatautonomie.

Beispiel für die Vereinbarung von Zuständigkeiten für die ökologische Optimierung nach Planungsphasen


 
Planungsphase
Ökologische Optimierung
Vereinbarung
Form/Methode
Vorerhebung Vorentwurf
Nutzerbedarfsanalyse, Bedarfsplanung
Bauherrschaft (ev.mit PlanerIn/Institut)
Fragebogen, Anforderungsprofile, etc.
 
Erarbeitung der Leitsätze
Bauherrschaft mit ArchitektIn
Umwelt/Energieberatung, Projektwerkstatt, Exkursion; Protokoll
 
Qualifiziertes Planungsteam
ArchitektIn mit Fachplanern
Fragen an mögliche Fachplaner; Vereinbarung
 
Festlegung der
Bauherrschaft mit
Planervertrag
 
Bewertungskriterien
ArchitektIn
 

Entwurf
Festlegung der Planungsziele
Bauherrschaft mit ArchitektIn u. Fachplaner
Pflichtenheft/Planervertrag
 
Anwendung der Bewertungssysteme
Bauherrschaft mit Planern + Nutzer
Absprache zur Variantenentscheidung
 
System-Check
Bauherrschaft
ev. externe Beratung

Einreichung
Ausführungsplanung
Kostenermittlungsgrundlagen
Künstlerische Technische
Geschäftliche Oberleitung
Ausschreibung mit Öko-Kriterien
Bauherrschaft mit Planer
Präzisierung ökologischer Anforderungen in Ausschreibungstexten mit Hilfe von Kriterienkatalogen

Örtliche Bauaufsicht
Laufende Kontrolle, ggf. Blower-Door und Thermografie
Bauherrschaft mit Örtlicher Bauaufsicht (Wenn ÖBA nicht durch Planer erfolgt, muss ÖBA die Öko-Anforderungen mittragen)
Spez. Augenmerk der örtlichen Bauaufsicht; Überprüfungen sind in Leistungsbeschreibung vorher festzulegen; Abnahmeprotokolle
 
Betriebsoptimierung
   

Effizienzkontrolle
Überprüfen der Zielwerte
Bauherrschaft (ev. mit PlanerIn/Institut)
POE (PostOccupancy Evaluation) Messungen; Kontrolle von Verbrauchsdaten
 
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