Paks Plex

Stellungnahme zur Umwelterklärung zur Laufzeitverlängerung des Atomkrakftwerk PAKS in Ungarn

Für die geplante Lebensdauerverlängerung des AKW Paks in Ungarn muss bis 2007 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Bereits im Herbst 2005 hat das Ökologie-Institut gemeinsam mit seinen Partnern und im Auftrag des Lebensministeriums eine Stellungnahme im Vorverfahren für die vorläufige Umwelterklärung erstellt. Das auf der Espoo-Konvention (betreffend UVP zu grenzüberschreitende Emissionen) beruhende Verfahren fand nun seine Fortsetzung: Am 6. Juni 2006 gab es die Anhörung zum UVP-Verfahren in Mattersburg (Burgenland). Aufbauend auf das Vorverfahren und das Hearing erarbeitet das Ökologie-Institut nun die Fachstellungnahme zur eigentlichen UVP. Beides, Stellungnahme zum Vorverfahren und zum eigentlichen UVP-Verfahren stehen als pdf-Dateien zur Verfügung.

Die wesentlichen Einwände zur Laufzeitverlängerung sind:

  • Entsprechend völkerrechtlichen Bestimmungen ist es nicht gerechtfertigt, dass auf die Behandlung schwerer Unfälle verzichtet wird. Die ungarische UVP-Studie betrachtet ausschließlich Auslegungsstörfälle und schließt daraus, dass sich Unfallfolgen auf einen Umkreis von 30 km ums AKW beschränken.
  • Es ist nicht gerechtfertigt, aus den bisherigen Betriebsergebnissen abzuleiten, dass eine Verlängerung der Lebensdauer um 20 Jahre einfach eine Fortsetzung des Betriebs der ersten 30 Jahre darstellt. Dies ist deshalb zu hinterfragen, weil im AKW die Hauptkomponenten großen Belastungen durch Neutronenstrahlung, Temperatur- und Druckschwankungen ausgesetzt sind. Die dadurch verursachte Materialversprödung erhöht das Risiko, dass wichtige Komponenten (insbesondere des Reaktordruckkessels) versagen. Von Seiten der Betreiber werden derzeit keine Gegenmassnahmen (Ausglühen des Reaktordruckkessels, Tausch von Dampferzeugern) in Betracht gezogen.
  • Lebensdauerverlängerung ist verbunden mit einer Leistungssteigerung und führt dadurch verstärkt zu einer Reduktion der Sicherheitsreserven. Aus diesem Grund müssen in der UVP nach Ansicht der ExpertInnen unbedingt auch schwere Unfälle untersucht werden.

Inhalt der Stellungnahmen zum Vorverfahren sind die potentiellen Auswirkungen schwerer Unfälle exemplarisch für Österreich und Mitteleuropa. Außerdem beinhaltet dieser Bericht umfassende Informationen zu den rechtlichen Möglichkeiten.

Der Hauptteil der Stellungnahme zum eigentlichen UVP-Verfahren ist den technischen Fragen im Zusammenhang mit Laufzeitverlängerung und Leistungssteigerung gewidmet. In dieser Studie ist auch die Diskussion des Hearings abgebildet. Alle Unterlagen finden Sie auf der homepage des Umweltbundesamtes.

Eine Fortsetzung der Konsultationen mit den ungarischen Behörden unter Einbeziehung der österreichischen ExpertInnen ist geplant.

Laufzeit: 2005 bis 2006.
kühlturm

Kontakt

Tel: +43/6991/523 61 31
Email:

AuftraggeberInnen

  • Umweltbundesamt; UBA

PartnerInnen

  • Dipl. Phys. Oda Becker
  • Helmut Hirsch; Scientific Consultant
  • Universität für Bodenkultur; Department Wasser - Atmosphäre - Umwelt; Inst. f. Meteorologie

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