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Shared Solutions

Status, Vor- und Nachteile von gemeinsamen Lösungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle

Inwieweit können gemeinsame, multinationale Lösungen, also Shared Solutions, Abhilfe bei den ungelösten Problemen der Entsorgung radioaktiver Abfälle schaffen?

Die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente ist nach wie vor nur in Teilen gelöst. Weltweit ist noch kein Endlager für hochradioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente in Betrieb, auf dessen Erfahrungen aufgebaut werden könnte. Endlager für schwach und mittelradioaktive Abfälle, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts angelegt wurden, entsprechen nicht heutigen Standards. Ihre Sanierung ist teilweise mit großen Herausforderungen verbunden (siehe z. B. Asse II in Deutschland). Aber nicht nur die Endlagerung bereitet Schwierigkeiten, auch die Behandlung der radioaktiven Abfälle wirft Probleme auf, vor allem wenn es um Altlasten geht, die unzureichend charakterisiert wurden.

Oft hört man die Hoffnung, dass Shared Solutions hier vielleicht Abhilfe bieten könnten, indem Staaten mit weiter fortgeschrittenem Entsorgungsprogramm andere Staaten unterstützen, sei es in Form gemeinsamer Konditionierungsaktivitäten oder auch gemeinsamer Endlagerprojekte.

Im Zuge der Erstellung der nationalen Entsorgungsprogramme der EU-Staaten (basierend auf Richtlinie 2011/70/Euratom) hat sich gezeigt, dass etliche Staaten Shared Solutions anstreben. Nicht nur zivilgesellschaftliche Organisationen, auch die Europäische Kommission kritisierte das jedoch als Vorwand, um nationale Endlagerpläne nicht vorantreiben zu müssen. Viele Länder haben Import- und Exportverbote, und es gibt eine Vielzahl ungeklärter Fragen wie etwa die Haftung oder die Finanzierung.

In diesem Projekt zeigen wir auf, welche Aktivitäten unter Shared Solutions fallen, und welche Projekte durchgeführt werden. Besonderes Augenmerk legen wir auf Vor- und Nachteile dieses Ansatzes und auf Einschätzungen zur Realisierbarkeit. Der Ergebnisbericht soll Grundlagen für eine fundierte Meinung bieten und Empfehlungen, was für eine Umsetzung zu beachten wäre.

Projektdauer

2025 – 2026

Leitung

Gabriele Mraz

Umsetzung

Gabriele Mraz

im Auftrag von

Wiener Umweltanwaltschaft